Vorsorgeauftrag

Seit 2013 ist der Vorsorgeauftrag ein wichtiges Dokument in der Vorsorge. Es umfasst Anweisungen des Verfassers an Angehörige oder an andere Bevollmächtigte zur Personen- und Vermögenssorge sowie zur Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Der Vorsorgeauftrag kommt im Fall einer Urteilsunfähigkeit zur Anwendung. Damit stellt der Verfasser sicher, dass Personen seines Vertrauens wichtige Entscheidungen fällen können. Ohne Vorsorgeauftrag wählt die KESB einen Beistand.

Die korrekte Formulierung und die inhaltliche Vollständigkeit sowie die sichere Hinterlegung an einem bekannten Ort sind wesentliche Bestandteile eines Vorsorgeauftrags.

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Vorlage Vorsorgeauftrag

 

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