Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist seit der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2013 ein zentrales Dokument der Vorsorge. Es umfasst Anweisungen des Verfassers an Angehörige und andere bevollmächtigte Personen zu medizinischen Massnahmen sowie zur Vertretung bei Entscheiden in medizinischen Angelegenheiten.

Die Patientenverfügung kommt im Falle einer Urteilsunfähigkeit zur Anwendung. Damit stellt der Verfasser sicher, dass Vertrauenspersonen wichtige medizinische Entscheidungen nach seinem Willen treffen und für deren Umsetzung einstehen.

Ohne Patientenverfügung entscheiden Vertretungspersonen in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge nach dem mutmasslichen Willen der urteilsunfähigen Person. Mangels vertretungsberechtigter Person sowie bei Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten bestimmt die KESB eine vertretungsberechtigte Person oder errichtet eine Vertretungsbeistandschaft.

Die korrekte Formulierung und die inhaltliche Vollständigkeit sowie die sichere, im Notfall rasch zugängliche Hinterlegung sind wesentliche Bestandteile einer Patientenverfügung.

Patientenverfügung – Urteilsunfähigkeit kommt unpässlich!
Patientenverfügung – Was Sie wissen sollten!
Vorlage Patientenverfügung

 

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