Testament

Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und Tod. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie die wichtigsten Dinge im Voraus regeln, bevor es dazu plötzlich zu spät ist: Wenn Sie schwer krank werden oder wenn Ihnen ein schwerer Unfall zustösst, bleibt Ihnen womöglich keine Zeit mehr oder Sie sind plötzlich nicht mehr handlungsfähig.

In einem Testament beschreibt eine Person, wie nach ihrem Tod der Nachlass (Gegenstände und Vermögenswerte sowie Verpflichtungen) zu regeln ist. Im Testament legen Sie ihren “letzten Willen” fest. Um ein Testament zu errichten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Das Testament müssen Sie von A bis Z von Hand selber schreiben. Es Testament wird erst nach Ihrem Tod eröffnet.

Ob und wie Sie bestattet werden möchten gehört deshalb nicht in ein Testament. Dafür sind die sogenannten Anordnungen für den Todesfall vorgesehen. Sie dienen dazu, Ihre Wünsche zu formulieren und Ihre Angehörigen darüber zu informieren, was sie im Todesfall unternehmen sollen.

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